
kontakt@mvk-muensterland.de
(02592) 972820
(02599) 929690
Römerstraße 85 • 59379 Selm
Benediktus-Kirchplatz 1 • 59387 Ascheberg-Herbern
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Für alle Steuererklärungen, die wir erstellen, ergehen auch grundsätzlich vom Finanzamt entsprechende Steuerbescheide.
Diese Steuerbescheide müssen innerhalb der Rechtsbehelfsfrist geprüft werden.
Von den vielen Millionen Steuerbescheide, die in der Bundesrepublik Deutschland ergehen, sind eine Vielzahl fehlerhaft.
Wenn wir Fehler in Ihren Steuerbescheide bei unserer Prüfung feststellen, erheben wir Einspruch und ggf. stellen wir den Antrag auf Aussetzung der Steuernachzahlung.
Die Prüfung der Steuerbescheide ist eine wichtige Tätigkeit zur Überprüfung der Arbeit der Finanzverwaltung.
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